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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 S 94.11, 2 M 70.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 S 94.11, 2 M 70.11 (https://dejure.org/2012,2105)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2012 - 2 S 94.11, 2 M 70.11 (https://dejure.org/2012,2105)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 2 S 94.11, 2 M 70.11 (https://dejure.org/2012,2105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO, § 60a Abs 2 S 1 AufenthG
    Abschiebungsschutz bei Schwangerschaft

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO, § 60a Abs 2 S 1 AufenthG
    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Duldung; Abschiebungsschutz; bevorstehende Geburt; aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen; Risikoschwangerschaft (offen gelassen); Anerkennung der Vaterschaft; gemeinsame Sorgerechtserklärung; gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, GG Art. 1 Abs. 1, BGB § 1592 Nr. 2, BGB § 1595 Abs. 1, BGB § 1626a, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1
    Vorwirkung, bevorstehende Geburt, Geburt, Schwangerschaft, Visumsverfahren, Sichtvermerksverfahren, Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, Sperrwirkung, Abschiebungskosten, Begleichung der Abschiebungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09

    Abschiebungsschutz für Ausländer wegen der bevorstehenden Geburt seines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 S 94.11
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist die bevorstehende Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen geeignet, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses zu begründen, wenn entweder der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitende Schutzpflicht für die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes dies gebieten, oder wenn beide Elternteile bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung sicher erwarten lassen und eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerksverfahrens nicht zumutbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 6; OVG Bln-Bbg. Beschlüsse vom 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, juris Rn. 5; OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 3 Bs 209/09 -, juris Rn. 10; Bayer. VGH, Beschluss vom 28. November 2011 - 10 CE 11.2746 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09

    Abschiebung; Vaterschaftsanerkennung; Anfechtung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 S 94.11
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist die bevorstehende Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen geeignet, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses zu begründen, wenn entweder der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitende Schutzpflicht für die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes dies gebieten, oder wenn beide Elternteile bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung sicher erwarten lassen und eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerksverfahrens nicht zumutbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 6; OVG Bln-Bbg. Beschlüsse vom 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, juris Rn. 5; OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 3 Bs 209/09 -, juris Rn. 10; Bayer. VGH, Beschluss vom 28. November 2011 - 10 CE 11.2746 - juris Rn. 4).
  • OVG Hamburg, 10.12.2009 - 3 Bs 209/09

    Rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung wegen Vaterschaft

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 S 94.11
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist die bevorstehende Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen geeignet, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses zu begründen, wenn entweder der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitende Schutzpflicht für die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes dies gebieten, oder wenn beide Elternteile bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung sicher erwarten lassen und eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerksverfahrens nicht zumutbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 6; OVG Bln-Bbg. Beschlüsse vom 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, juris Rn. 5; OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 3 Bs 209/09 -, juris Rn. 10; Bayer. VGH, Beschluss vom 28. November 2011 - 10 CE 11.2746 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 10 CE 11.2746

    Beschwerde; Aussetzung der Abschiebung; Schwangerschaft der Verlobten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 S 94.11
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist die bevorstehende Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen geeignet, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses zu begründen, wenn entweder der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitende Schutzpflicht für die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes dies gebieten, oder wenn beide Elternteile bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung sicher erwarten lassen und eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerksverfahrens nicht zumutbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 6; OVG Bln-Bbg. Beschlüsse vom 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, juris Rn. 5; OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 3 Bs 209/09 -, juris Rn. 10; Bayer. VGH, Beschluss vom 28. November 2011 - 10 CE 11.2746 - juris Rn. 4).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Dies gilt zumindest mit der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter (§§ 1592 Nr. 2, 1595 Abs. 1 BGB) sowie einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung (OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 23.2.2012 - 2 S 94.11, 2 M 70.11 - RdNr 3 ff; Sächsisches OVG Beschluss vom 2.10.2009 - 3 B 482/09 - InfAuslR 2010, 27 ff: vgl auch VG Dresden Beschluss vom 11.6.2008 - 3 L 279/08 - RdNr 10 zum Abschiebungsschutz für eine werdende ausländische Mutter).
  • VG Düsseldorf, 09.11.2017 - 22 L 5379/17

    Widerruf; Duldung; Rechtsschutz; Verwaltungsvollstreckung;

    Zwar ist die bevorstehende Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen geeignet, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses zu begründen, wenn entweder der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitende Schutzpflicht für die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes dies etwa im Hinblick auf eine - hier nicht vorliegende - Risikoschwangerschaft gebieten, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 12 S 41/11 -, juris, Rn. 3; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris, Rn. 6; Hecht/Koch, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2017, § 5 Rn. 236, oder wenn beide Elternteile bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung sicher erwarten lassen und eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerksverfahrens nicht zumutbar ist, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 2 S 94/11 -, juris, Rn. 3; OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 3 Bs 209/09 -, juris, Rn. 10; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris, Rn. 6; Hecht/Koch, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2017, § 5 Rn. 236.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12

    Zulässigkeit; Eingang der Beschwerdebegründung, aus Schriftsatz (5 Seiten) und

    Die Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers ist auch hinsichtlich des ungeborenen Kindes geeignet, einen Umstand darzustellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 23. Februar 2012 - OVG 2 S 94.11 -, zit. nach juris Rn 3; v. 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 -, zit. nach juris Rn 3, und v. 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, zit. nach juris, Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2014 - L 12 AS 3227/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Dies gilt zumindest mit der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter (§§ 1592 Nummer 2, 1595 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung (BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R -, BSGE 113, 60-70, SozR 4-4200 § 7 Nr. 34, SozR 4-1200 § 30 Nr. 7; OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 23.02.2012 - 2 S 94.11, 2 M 70.11 - RdNr 3 ff; Sächsisches OVG Beschluss vom 02.10.2009 - 3 B 482/09 - InfAuslR 2010, 27 ff; vgl auch VG Dresden Beschluss vom 11.06.2008 - 3 L 279/08 - RdNr 10 zum Abschiebungsschutz für eine ausländische werdende Mutter).
  • VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19

    Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich; Abschiebungsschutz;

    Die Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers ist auch hinsichtlich des ungeborenen Kindes geeignet, einen Umstand darzustellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), Art. 1 Abs. 1 (Unantastbarkeit der Würde des Menschen) GG schützend und fördernd vor den Nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (vgl.: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Februar 2012 - OVG 2 S 94.11 -, Rn. 3, juris, vom 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 -, Rn. 3, juris, vom 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, Rn. 5, juris und vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 -, Rn. 23, juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Bremen, 06.07.2015 - 1 PA 80/15

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit aufgrund

    Hält sich der Kindsvater bereits in der Bundesrepublik auf, kann seine Anwesenheit bei der Geburt auch durch die Erteilung einer Duldung ermöglicht werden (vgl. hierzu nur OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 23.02.2012 - OVG 2 S 94.11, OVG 2 M 70.11, [...] m.w.N.), wie es vorliegend geschehen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2013 - 7 S 92.13

    Türkei; Abschiebungsschutz; Deutschehe; Risikoschwangerschaft; PTBS;

    Dieses ergibt sich aus den aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen zum Schutz von Familie und Gesundheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 -, juris Rz. 23, vom 23. Februar 2012 - OVG 2 S 94.11/2 M 70.11 -, juris Rz. 3 ff. und vom 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 -, juris Rz. 3 ff.).
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